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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fehling GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung Februar 2010)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Fehling GmbH und deren Kunden in Bezug auf die Lieferung von Waren der Fehling GmbH, die im Internet über die Web Site lichtchef.de der Fehling GmbH präsentiert werden

(2) Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Registrierung und Datenschutz

(1) Der Abschluss von Verträgen über Warenlieferungen der Fehling GmbH setzt voraus, dass der Kunde sich auf der Web Site der Fehling GmbH mit den dort geforderten personenbezogenen Daten anmeldet und sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen erklärt. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mit der Registrierung wählt der Kunde gem. dem auf der Web Site der Fehling GmbH hinterlegten Anmeldeformular, einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Das Passwort ist von dem Kunden geheim zu halten und darf Dritten nicht mitgeteilt werden.

(2) Abgesehen von den in vorstehendem § 2 Abs. 1 genannten Pflichten ist mit der Registrierung des Kunden auf der Web Site der Fehling GmbH keine Verpflichtung verbunden und die Registrierung erfolgt für den Kunden kostenlos. Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit wieder löschen lassen. Änderungen können online über die auf der Web Site der Fehling GmbH enthaltenen Anmeldeformulare eingegeben werden.

(3) Die vom Kunden im Rahmen der Registrierung gem. § 2 Abs. 1 und 2 eingegebenen personenbezogenen Daten werden von der Fehling GmbH ausschließlich zur Abwicklung der zwischen der Fehling GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über Warenlieferungen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistungsangebote der Fehling GmbH bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung einer Warenbestellung zu erteilen, sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

§ 3 Warenpräsentation, Bestellungen und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation von Waren auf der Web Site der Fehling GmbH stellen keine verbindlichen Angebote über Warenlieferungen seitens der Fehling GmbH dar.

(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Eingang der Bestellung bei der Fehling GmbH erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail. Aufgrund der Bestellbestätigung kommt jedoch noch kein Kaufvertrag zustande. Sie dient lediglich der Information des Kunden über den Eingang der Bestellung. Das Angebot des Kunden wird erst mit der Versandbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der bestellten Ware innerhalb der angegebenen Lieferzeit angenommen.

(3) Minderjährige sind vom Kauf ausgeschlossen. Ein Kaufvertrag kommt mit Ihnen nicht zustande.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(2) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Angaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der Fehling GmbH angemessen.

(3) Die Fehling GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; ihre Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 8 dieser Bedingungen unberührt. Die Fehling GmbH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die Fehling GmbH wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

(4) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Fehling GmbH nur mit Einverständnis des Kunden zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die auf der Web Site der Fehling GmbH ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten sind auf der Web Site der Fehling GmbH mit den Preisen der jeweiligen Waren abrufbar und werden von der Fehling GmbH auf der Rechnung für ihre Lieferungen gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus erhebt die Fehling GmbH einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer für Bestellungen unter einem Warenwert von 15,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

(2) Der Kaufpreis für Warenlieferungen der Fehling GmbH wird sofort mit Bestellannahme seitens der Fehling GmbH fällig. Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse (In- und Ausland), PayPal (In- und Ausland) sowie Lastschriftverfahren (Inland). Ein Verkauf auf Rechnung erfolgt nur an Stammkunden sowie an Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen nach vorheriger Vereinbarung.

Soweit der Kunde die Zahlung im Lastschriftverfahren gewählt hat, gilt folgendes: Der Kunde ermächtigt hiermit die Fehling GmbH, alle im Rahmen des Kaufvertrages fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht, soweit die Fehling GmbH das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages angenommen hat. Der Kunde hat zu jederzeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von der Fehling GmbH eingezogen werden können. Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden, von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde, die der Fehling GmbH entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu erstatten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden der Fehling GmbH gar nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Wird nach Ansicht des Kunden ein Betrag ungerechtfertigt abgebucht, so hat der Kunde der Fehling GmbH dies unverzüglich mitzuteilen. Nach Mitteilung der Monierung durch den Kunden wird die Fehling GmbH die Berechtigung der Monierung eingehend prüfen und ggf. zu unrecht abgebuchte Beträge unverzüglich an den Kunden zurückerstatten. Eine Stornierung der Lastschrift kann zu der Belastung mit den der Fehling GmbH entstandenen Rücklastschriftgebühren sowie mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR führen, wenn die Stornierung nicht gerechtfertigt war. Bei Zahlung auf Rechnung und/oder per Lastschriftverfahren prüft und bewertet die Fehling GmbH die Datenangaben des Kunden und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit Wirtschaftsauskunfteien zur Überprüfung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der Fehling GmbH an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher der Fehling GmbH gegen den Kunden aus dem Verkauf der Waren zustehenden Ansprüche Eigentum der Fehling GmbH.

(2) Für Waren, die ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erwirbt, gilt darüber hinaus:

1. Die Waren bleiben Eigentum der Fehling GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

2. Der Kunde tritt für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware der Fehling GmbH schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der Fehling GmbH, die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kundes mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde der Fehling GmbH mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von der Fehling GmbH in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B, durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen der Fehling GmbH hat der Kunde die Abtretung dem Kunden bekannt zu geben und der Fehling GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. Erhält der Kunde aufgrund der ihm erteilten Ermächtigungen zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf die Fehling GmbH über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde sie für die Fehling GmbH in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an die Fehling GmbH abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an die Fehling GmbH abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Kunden oder bei einem Geldinstitut des Kunden eingehen sollte, ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur Abführung verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf die Fehling GmbH über, sobald sie der Kunde erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde sie für die Fehling GmbH in Verwahrung nimmt, um sie sodann unverzüglich und indossiert an die Fehling GmbH abzuliefern.

3. Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für die Fehling GmbH. Diese wird unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sachen. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so sind sich die Fehling GmbH und Kunde darüber einig, dass die Fehling GmbH in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Kunde verwahrt die neue Sache für die Fehling GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht der Fehling GmbH gehörenden Gegenständen steht der Fehling GmbH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der vereinbarten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit der Fehling GmbH seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Fehling GmbH in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der der Fehling GmbH abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung.

4. Wird die Vorbehaltsware vom Kunde mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Fehling GmbH ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Ist der Kunde Eigentümer des Grundstücks oder steht ihm aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch auf Mietzins aus diesem Grundstück zu, so tritt er auch diesen Mietzins an die Fehling GmbH ab. Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt Nr. 3 Satz 8 entsprechend.

5. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist die Fehling GmbH berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen; ebenso kann sie die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Der Kunde gewährt der Fehling GmbH oder deren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Fehling GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

6. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Fehling GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Fehling GmbH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

§ 7 Mängelansprüche

(1) Die Fehling GmbH gibt keine Garantien für die Beschaffenheit der von ihr an den Kunden gelieferten Waren. Insbesondere haben die auf der Web Site der Fehling GmbH wiedergegebenen Produkt- oder Warenbeschreibungen nicht den Charakter einer Garantie.

(2) Im Falle von Mängeln richten sich die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen des nachstehenden § 8 verlangt werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Vorbehaltlich des nachstehenden § 8 Abs. 2 und/oder Abs. 3 sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (a) der Höhe nach bezüglich gelieferter schadensursächlicher Waren auf einen Betrag in Höhe des diesbezüglich vereinbarten Preises beschränkt und (b) im Übrigen ausgeschlossen.

(2) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Abs. 1 gilt nicht, sofern die Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht; im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Abs. 1 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die Fehling GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 9 Widerrufsrecht bis zu zwei Wochen

(1) Widerrufsbelehrung

- Der Kunde hat die Möglichkeit, Kaufverträge über Warenlieferungen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieser Widerruf hat schriftlich, in Textform oder durch Rücksendung der Ware an die Fehling GmbH zu erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

- Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufs ist der Kunde zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf Gefahr und Kosten der Fehling GmbH, soweit der Bestellwert der Warenlieferung einen Bruttopreis von 40 EUR oder mehr beträgt. Unterschreitet der Bestellwert der Warenlieferung einen Bruttopreis von 40 EUR, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Rücksendung hat an folgende Anschrift zu erfolgen:

Fehling GmbH
Bachstraße 51
35708 Haiger
Fax: 02773/94434

- Im Falle des Widerrufs ist der Kunde des Weiteren verpflichtet, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Gebrauchnahme der Waren entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde kann dies vermeiden, wenn er die Sache lediglich auf deren Verwendbarkeit und Tauglichkeit prüft. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, haftet der Kunde darüber hinaus für jede Verschlechterung oder den Untergang der betreffenden Waren.

- Das Recht auf Widerruf des Vertrages besteht unabhängig von etwaigen Mängelansprüchen des Kunden gem. § 7.

Ende der Widerrufsbelehrung

(2) Das vorgenannte Widerrufsrecht gilt nur bei Bestellungen, die ein Verbraucher zu Zwecken abschließt, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit der Fehling GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Dillenburg vereinbart. Die Fehling GmbH ist allerdings auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
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