Seit dem 1. August 2005 müssen nach dem Elektrogesetz (ElektroG) Elektroaltgeräte einer getrennten Entsorgung zugeführt werden. Darunter fallen unter anderem Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampflampen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen. Seit 2011 zählen auch Überwachungs- und Kontrollgeräte dazu
Der Inverkehrbringer (Hersteller) dieser Produkte muß sich beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren, monatlich die verkauften Warenmengen nach Produktgruppen gegliedert melden und sich einem Entsorgungsbetrieb anschließen. Der Inverkehrbringer ist laut ElektroG derjenige, der im jeweiligen EU-Land den Artikel erstmalig auf den Markt bringt.
Da wir die betroffenen Produkte nur bei deutschen Herstellern/Importeuren beziehen, sind unsere Vorlieferanten die Inverkehrbringer. Somit fällt für uns im deutschen Markt die aufwendige und kostspielige Registrierung weg.
Sollten wir aber die betroffenen Produkte im EU-Ausland verkaufen, werden wir zum Inverkehrbringer im jeweiligen Land und somit registrierungspflichtig. Der Verkauf der Waren in andere EU-Länder ohne Registierung ist gesetzeswidrig und kann mit Strafen von bis zu 50000 Euro und Betriebsverbot belegt werden.
Wir als Mittelständler sind nicht in der Lage die bürokratische Hürde der Registrierung zu nehmen. Aus diesem Grund ist es uns leider nicht möglich, die entsprechenden Produkte in andere EU-Länder zu verkaufen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter: www.stiftung-ear.de.