Von der EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE – Waste of Electrical and Electronic Equipment) sind unter
anderem auch Leuchten (mit Ausnahme von Wohnraumleuchten), Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen betroffen. Starter, Betriebsgeräte und Leuchtdioden
werden als Leuchtenkomponenten angesehen und sind als solche Teil der Leuchtenentsorgung. Alle Produkte, die gemäß der WEEE Richtlinie separat entsorgt werden müssen, erkennen sie
an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
Alle Hersteller müssen sich beim nationalen Elektroaltgeräte-Register registrieren lassen. Waren nicht registrierter Hersteller dürfen seit dem 24.11.2005 nicht mehr vertrieben werden.
Vorrangige Ziele des ElektroG sind, die Umweltbelastung zu reduzieren, wertvolle Rohstoffe zu bewahren und Umwelt und Gesundheit zu schützen. Alle Verbraucher
(gewerblich und privat) sind verpflichtet, Altlampen einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Dafür stehen Sammelstellen bereit. Lampen aus privaten Haushalten und Gewerbe
können am kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden. Lampen in großen Stückzahlen können über Lightcycle direkt entsorgt werden. Glühlampen und Halogen-Glühlampen
enthalten keine umweltrelevanten Stoffe und dürfen weiterhin im Hausmüll entsorgt werden.
Als Vertreiber von Leuchtmitteln, die unter das ElektroG fallen, sind wir zur Rücknahme von den betroffenen Altlampen verpflichtet.
Altlampen können können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Fehling GmbH, Bachstraße 51, 35708 Haiger
Weitere Informationen zur Entsorgung von WEEE-Altgeräten finden Sie unter folgenden Links: